Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandtenmietverhältnis
SG Frankfurt/M., Gerichtsbescheid vom 21.03.2007 - Aktenzeichen S 47 AS 349/06
DRsp Nr. 2007/20734
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandtenmietverhältnis
Soweit ein Unterhaltsregress nach § 33 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen ist, ist ein Verwandtenmietverhältnis im Streit um die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft und Heizung nur dann relevant, wenn der Betroffene sich entscheidet, seine Unterhaltsansprüche geltend zu machen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]