LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.03.2007 L 28 B 269/07 AS ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3 § 22 Abs. 5 S. 1 § 22 Abs. 5 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin 104. Kammer - S 104 AS 10771/06 ER - 05.12.2006,
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Übernahme von Mietschulden
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2007 - Aktenzeichen L 28 B 269/07 AS ER
DRsp Nr. 2007/20089
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Übernahme von Mietschulden
Auch bei neu in den Bezug tretenden Leistungsberechtigten ist nur die Übernahme von Mietschulden gerechtfertigt, die der Sicherung einer im Sinne des Abs. 1 kostenangemessenen Unterkunft dienen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3 § 22 Abs. 5 S. 1 § 22 Abs. 5 S. 2 ;
Gründe:
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