Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst genutztes Wohneigentum
SG Stade, Urteil vom 31.01.2007 - Aktenzeichen S 17 AS 170/05
DRsp Nr. 2007/21093
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst genutztes Wohneigentum
Bei der Bedarfsberechnung sind vom Hilfebedürftigen zu erbringende Tilgungsleistungen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht als Aufwendungen im Sinne des § 22 Abs 1 SGB II zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]