BSG - Urteil vom 20.01.2016
B 14 AS 8/15 R
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 21 Abs. 6;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 22.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 115/12
SG Kiel, vom 23.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 30 AS 811/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung

BSG, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 8/15 R

DRsp Nr. 2016/12552

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei psychischer Erkrankung

Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. September 2014 wird zurückgewiesen.

Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5; SGB II § 21 Abs. 6;

Gründe:

I

Umstritten sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 1.1.2011 bis zum 30.6.2011 unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.