Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts MecklenburgVorpommern vom 3. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Streitig ist die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II in dem Zeitraum vom 1.10.2007 bis 30.4.2008.
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