Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Darlehens für eine Sehhilfe
SG Bremen, vom 10.12.2009 - Aktenzeichen S 23 AS 2335/09 ER
DRsp Nr. 2010/22702
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Darlehens für eine Sehhilfe
Die Anschaffung einer Brille ist als zum Bedarf des täglichen Lebens zählender Bedarf nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB II von der Regelleistung umfasst. Daher kann für eine Brille in der Regel kein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II gewährt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]