Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Juli 2011 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22. Juni 2010 zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das klagende Jobcenter begehrt vom beklagten Jobcenter die Erstattung von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung.
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