LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.04.2012
L 1 AS 5113/11
Normen:
Alg II-V § 1; Alg II-V § 6; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2012, 517
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 09.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 2715/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zinsen aus einem Bausparvertrag als Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2012 - Aktenzeichen L 1 AS 5113/11

DRsp Nr. 2012/9349

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zinsen aus einem Bausparvertrag als Einkommen

Zinsen aus einem Bausparvertrag sind für den Hilfebedürftigen verfügbares Einkommen. Dies gilt auch dann, wenn Voraussetzung hierfür die Auflösung des Bausparvertrages ist.

Zinsen aus einem Bausparvertrag sind für den Hilfebedürftigen verfügbares Einkommen. Dies gilt auch dann, wenn Voraussetzung hierfür die Auflösung des Bausparvertrages ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 09.11.2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind weder im erstinstanzlichen Klageverfahren noch im Berufungsverfahren zu erstatten.

Normenkette:

Alg II-V § 1; Alg II-V § 6; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die teilweise Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosengeld II (Alg II) aufgrund der mit einem Bausparguthaben erzielten Zinsen im Streit.