BSG - Urteil vom 05.06.2014
B 4 AS 49/13 R
Normen:
SGB II § 11 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 2003
NJW 2014, 10
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 21.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 4723/12
SG Freiburg, vom 23.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1546/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen aus einer Übungsleitertätigkeit in einem Sportverein

BSG, Urteil vom 05.06.2014 - Aktenzeichen B 4 AS 49/13 R

DRsp Nr. 2014/11668

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen aus einer Übungsleitertätigkeit in einem Sportverein

Bei der Berücksichtigung von Einkommen nach dem SGB II kann der nicht verbrauchte Teil der nur vom Erwerbseinkommen abzugsfähigen Erwerbstätigenpauschale nicht auf eine andere Einkommensart (hier Kindergeld) übertragen werden.

Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 2013 und des Sozialgerichts Freiburg vom 23. April 2012 aufgehoben sowie die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten für den Rechtsstreit zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I

Im Streit steht die Rechtmäßigkeit einer teilweisen Aufhebung der Bewilligung von Alg II für die Monate Oktober und November 2008 sowie einer Erstattungsforderung des Beklagten von insgesamt 60 Euro.