BSG - Urteil vom 11.02.2015
B 4 AS 29/14 R
Normen:
SGB II § 11 Abs. 2 S. 2; SGB II § 30;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 249/11
SG Dresden, vom 16.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 36 AS 4847/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen; Keine Absetzung einer Erwerbstätigenpauschale oder eines Erwerbstätigenfreibetrags

BSG, Urteil vom 11.02.2015 - Aktenzeichen B 4 AS 29/14 R

DRsp Nr. 2015/8175

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung als Einkommen; Keine Absetzung einer Erwerbstätigenpauschale oder eines Erwerbstätigenfreibetrags

Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. März 2014 werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 2 S. 2; SGB II § 30;

Gründe:

I

Die Kläger begehren höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für den Monat Dezember 2008, insbesondere unter Berücksichtigung einer um weitere Absetzbeträge verringerten Einkommenssteuererstattung als Einkommen.