Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 9. Februar 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Streitig ist die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in der Zeit vom 1.3.2007 bis 31.10.2007.
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