Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 6. Oktober 2010 sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Mai 2009 geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin höheres Sozialgeld zu gewähren.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Hälfte.
I
Die Beteiligten streiten im Hinblick auf die Höhe der von dem Beklagten im April 2009 zu erbringenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) darum, in welchem Umfang Einkommen der Klägerin zu berücksichtigen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|