LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 22.03.2007
L 8 SO 28/07
Normen:
BSHG § 76 Abs. 1 ; SGB II § 19 Abs. 1 § 41 Abs. 1 S. 4 § 65a Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Braunschweig, vom 28.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 SO 178/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anrechnung auf den Sozialhilfeanspruch

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2007 - Aktenzeichen L 8 SO 28/07

DRsp Nr. 2007/20376

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anrechnung auf den Sozialhilfeanspruch

In entsprechender Anwendung des § 76 Abs. 1 BSHG ist das Arbeitslosengeld II als eine nicht anrechenbare Leistung dieses Gesetzes anzusehen. Das bereits im Dezember 2004 ausgezahlte Alg II, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für Januar 2005 bestimmt war, darf nicht auf die Sozialhilfe des davor liegenden Monats angerechnet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSHG § 76 Abs. 1 ; SGB II § 19 Abs. 1 § 41 Abs. 1 S. 4 § 65a Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt für den Monat Dezember 2004 Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - ohne Anrechnung des für den Januar 2005 bestimmten Arbeitslosengeldes II (Alg II), welches am 30. Dezember 2004 auf sein Girokonto überwiesen worden war.