Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 1. Juli 2011 geändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache ein Mietkautionsdarlehen in Höhe von 395,- Euro für die Wohnung F. 25 in G. zu gewähren.
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