I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Erstattung zu Unrecht bezogener Leistungen wegen eines nicht mitgeteilten Auszugs.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|