LSG Bayern - Urteil vom 02.02.2012
L 11 AS 853/09
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4a;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 558/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die Erreichbarkeit/Verfügbarkeit

LSG Bayern, Urteil vom 02.02.2012 - Aktenzeichen L 11 AS 853/09

DRsp Nr. 2012/7127

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die Erreichbarkeit/Verfügbarkeit

Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II liegt nicht vor, wenn sich der Leistungsberechtigte innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereich aufhält. Die tägliche postalische Erreichbarkeit wird dabei nicht vorausgesetzt. Eine Verfügbarkeit, wie sie § 119 Abs. 5 SGB III für den Anspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt, ist im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Anspruchsvoraussetzung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 4a;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Erstattung zu Unrecht bezogener Leistungen wegen eines nicht mitgeteilten Auszugs.