LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.06.2012
L 7 AS 4298/11
Normen:
SGB X § 37 Abs. 2; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 26.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 467/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen wiederholter Verletzung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Rechtmäßigkeit von Sanktionsbescheiden

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen L 7 AS 4298/11

DRsp Nr. 2012/15964

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen wiederholter Verletzung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Rechtmäßigkeit von Sanktionsbescheiden

Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen einer ersten wiederholten bzw. einer weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 SGB II setzt auch nach der zum 31. März 2011 geltenden Rechtslage voraus, dass die vorangegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden ist.

1. Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen einer ersten wiederholten bzw. einer weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 SGB II setzt auch nach der zum 31.3.2011 geltenden Rechtslage voraus, dass die vorangegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden ist. 2. Sanktionsbescheide sind nicht schon deshalb vollständig rechtswidrig, weil in ihnen nicht zugleich eine Regelung über die Bewilligung von ergänzenden Sachleistungen oder geldwerten Leistungen nach § 31 Abs. 3 S. 6 SGB II getroffen wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]