Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Freiburg vom 30. Mai 2008 wie folgt neu gefasst wird:
Der Bescheid vom 30. November 2006 und der Änderungsbescheid vom 10. Januar 2007, jeweils in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Dezember 2007, werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Absenkung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|