LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 09.03.2007
L 7 AS 43/07 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ;
Vorinstanzen:
SG Braunschweig, vom 19.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 50/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung bei Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.03.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 43/07 ER

DRsp Nr. 2007/20380

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung bei Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung

Die Leistungsabsenkung gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b SGB II wegen Nichterfüllung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten setzt nicht nur voraus, dass die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsschritte zumutbar und durch eine zusätzliche Verfügung konkretisiert werden. Zwingend erforderlich ist es darüber hinaus, dass zwischen dem Abschluss der Eingliederungsvereinbarung und dem Beginn der Eingliederungsmaßnahme der erwerbsfähige Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen seiner Weigerung zusätzlich belehrt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ;

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Leistungsabsenkung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II -.