SG Koblenz vom 07.07.2010
S 16 AS 212/10
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b; SGB II § 31 Abs. 1 S. 2; SGB II § 31 Abs. 3; SGB II § 56 Abs. 1;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei mehreren zeitgleichen Verstößen gegen eine Eingliederungsvereinbarung

SG Koblenz, vom 07.07.2010 - Aktenzeichen S 16 AS 212/10

DRsp Nr. 2010/22831

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei mehreren zeitgleichen Verstößen gegen eine Eingliederungsvereinbarung

Um von einer wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 3 SGB II sprechen zu können, ist erforderlich, dass ein erstes Sanktionsereignis nach Abs. 1 mit der Absenkung in der ersten Stufe um 30% nicht nur eingetreten ist, dieses muss auch per Bescheid festgestellt und dieser dem Hilfebedürftigen ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sein. Diese Anforderungen tragen der edukatorischen Intention der stufenweise Sanktionseskalation, erst ein trotz bereits erfolgter Sanktion erneut eingetretenes Fehlverhalten verschärft zu sanktionieren, Rechnung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b; SGB II § 31 Abs. 1 S. 2; SGB II § 31 Abs. 3; SGB II § 56 Abs. 1;