SG Leipzig - Urteil vom 21.02.2007
S 8 AL 591/05
Normen:
SGB III § 119 Abs. 1 Nr. 3 § 119 Abs. 5 § 125 Abs. 1 S. 1 § 125 Abs. 1 S. 2 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, Nahtlosigkeitsregelung

SG Leipzig, Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen S 8 AL 591/05

DRsp Nr. 2007/20860

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, Nahtlosigkeitsregelung

"Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung" i.S. von § 125 Abs. 1 SGB III meint nur die rechtskräftige Entscheidung. Um unterschiedliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit auszuschließen, sind die Sozialversicherungsträger auf Grund der Nahtlosigkeitsregelung gehalten, unterschiedliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit und unnötige Doppeluntersuchungen des Versicherten zu vermeiden. Eine fehlende Abstimmung kann nicht zu Lasten des Arbeitslosen gehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 119 Abs. 1 Nr. 3 § 119 Abs. 5 § 125 Abs. 1 S. 1 § 125 Abs. 1 S. 2 ;