BSG - Urteil vom 29.01.2008
B 7/7a AL 6/06 R
Normen:
AFG § 128 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 6, Abs. 7 S. 2 ; GG Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1 ; SGB III § 330 Abs. 4 ; SGB X § 39 Abs. 2 ; SGG § 54 § 55 § 77 § 96 ;
Vorinstanzen:
LSG Berlin, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 AL 41/01
SG Berlin, vom 08.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 65 AL 2506/99

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach Abschluss personeller Abbaumaßnahmen

BSG, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen B 7/7a AL 6/06 R

DRsp Nr. 2008/20338

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach Abschluss personeller Abbaumaßnahmen

Für ältere Arbeitnehmer, die im Rahmen der Personalreduzierung ausgeschieden sind, besteht nach Abschluss personeller Abbaumaßnahmen kein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine pauschale Befreiung des Arbeitgebers von der Pflicht zur Erstattung des Arbeitslosengelds. Ein den entsprechenden Antrag ablehnender Bescheid erledigt sich schon mit Erlass eines Erstattungsbescheids. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 6, Abs. 7 S. 2 ; GG Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1 ; SGB III § 330 Abs. 4 ; SGB X § 39 Abs. 2 ; SGG § 54 § 55 § 77 § 96 ;

Gründe:

I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit dem diese eine pauschale "Befreiung" von der Erstattungspflicht für im Jahr 1995 ausgeschiedene Arbeitnehmer nach § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelehnt hat.