I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 24. März 2010 abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den Eintritt einer Sperrzeit.
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