Anspruch auf Arbeitslosengeld, Eintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen der Begründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
SG Leipzig, Urteil vom 06.06.2007 - Aktenzeichen S 14 AL 601/04
DRsp Nr. 2007/20853
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Eintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen der Begründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
In dem die Arbeitslosigkeit herbeiführenden Verhalten liegt kein wichtiger Grund, der den Eintritt einer Sperrzeit verhindern würde, wenn ein Mann seinen Arbeitsplatz aufgibt, um zu seiner zukünftigen Ehefrau zu ziehen und die Eheschließung nicht in absehbarer Zeit beabsichtigt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]