Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. März 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze "West".
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