Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10.9.2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist (noch) höheres Arbeitslosengeld (Alg) als 44,23 Euro täglich für die Zeit ab dem 1.1.2005.
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