BSG - Urteil vom 11.03.2014
B 11 AL 10/13 R
Normen:
EStG § 39 Abs. 4; SGB III § 133 Abs. 1 S. 1; SGB III § 133 Abs. 2 S. 1; SGB III § 28a;
Fundstellen:
DB 2014, 1500
DB 2014, 7
NZS 2014, 554
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 21.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 AL 21/11
SG Magdeburg, vom 27.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 356/08

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung bei freiwillig weiterversicherten SelbstständigenMaßgeblichkeit der Lohnsteuerklasse

BSG, Urteil vom 11.03.2014 - Aktenzeichen B 11 AL 10/13 R

DRsp Nr. 2014/7247

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung bei freiwillig weiterversicherten Selbstständigen Maßgeblichkeit der Lohnsteuerklasse

Für die Berechnung des Arbeitslosengelds der in der Arbeitslosenversicherung auf Antrag pflichtversicherten Selbstständigen ist auch dann auf die in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse abzustellen, wenn wegen selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum ein Lohnsteuerabzugsverfahren nicht stattgefunden hat.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

EStG § 39 Abs. 4; SGB III § 133 Abs. 1 S. 1; SGB III § 133 Abs. 2 S. 1; SGB III § 28a;

Gründe:

I

Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit vom 1. bis 3.10.2007 Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld hat.