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Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) aufgrund der Erfüllung einer Anwartschaftszeit durch Bezug von Unterhaltsgeld (Uhg) nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" vom 8. November 1994 (BAnz 11 426; Neuabdruck BAnz 11 574 - ESF-RL).
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