LSG Hamburg, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 AL 26/16
SG Hamburg, vom 03.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 378/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungAnspruchsdauer und Kausalität zwischen der beruflichen Weiterbildung und dem Nichtvorliegen der objektiven Verfügbarkeit
BSG, Urteil vom 03.05.2018 - Aktenzeichen B 11 AL 6/17 R
DRsp Nr. 2018/11582
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungAnspruchsdauer und Kausalität zwischen der beruflichen Weiterbildung und dem Nichtvorliegen der objektiven Verfügbarkeit
Die privilegierende Regelung zur Minderung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung findet auch für die Zeit nach dem Ende der Unterrichtsveranstaltungen bis zur Abschlussprüfung einer geförderten Maßnahme Anwendung, wenn ein enger zeitlicher und organisatorischer Zusammenhang besteht.
1. Die Vorschrift des § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB III bewirkt keine zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Alg bei beruflicher Weiterbildung.2. Die Regelung in § 144 Abs. 1SGB III knüpft an die Anerkennung der Fördervoraussetzungen für eine Weiterbildungsmaßnahme nach § 81SGB III insgesamt an, indem eine Kausalität zwischen dem Nichtvorliegen der Verfügbarkeit und einer - bezogen auf den jeweiligen Arbeitnehmer - "nach § 81SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung" verlangt wird.3. Die Vorschrift könnte bei alleiniger Betrachtung ihres Wortlauts auch so verstanden werden, dass eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Leistungen wie das hier streitige Alg generell auf einen Zeitraum vom Beginn bis zum Endtag der regulären Unterrichtsveranstaltungen beschränkt sein sollte; dem folgt der Senat allerdings nicht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.