Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auf dem Weg von einer Arztpraxis zu seiner Arbeitsstätte einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall erlitten hat.
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