BSG - Urteil vom 05.07.2016
B 2 U 16/14 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DAR 2017, 343
NZS 2017, 38
NZV 2017, 248
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 180/13
SG Regensburg, vom 06.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 232/12

Anspruch auf Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAufsuchen einer Arztpraxis im eigenwirtschaftlichen Interesse zählt nicht zum versicherten Betriebsweg

BSG, Urteil vom 05.07.2016 - Aktenzeichen B 2 U 16/14 R

DRsp Nr. 2016/19463

Anspruch auf Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Aufsuchen einer Arztpraxis im eigenwirtschaftlichen Interesse zählt nicht zum versicherten Betriebsweg

Unfallversicherungsschutz besteht auf dem Weg von einem sog dritten Ort zur versicherten Tätigkeit nur dann, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort mindestens zwei Stunden dauert.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auf dem Weg von einer Arztpraxis zu seiner Arbeitsstätte einen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall erlitten hat.