I. Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Sozialgerichts Marburg vom 13. November 2014 und vom 19. Oktober 2017 werden zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung von Gesundheitsbeeinträchtigungen an seiner rechten Schulter als weitere Folge des anerkannten - Arbeitsunfalls vom 26. Februar 2008 sowie die Gewährung einer Verletztenrente über den 3. Dezember 2009 hinaus nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 vom Hundert (v. H.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|