LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 18.02.2020
L 15 U 630/18
Normen:
SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 19.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 U 455/16

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKeine Anerkennung einer ausgeheilten HWS-Zerrung beim Fehlen wesentlicher funktioneller Beeinträchtigungen sowie psychischer Gesundheitsstörungen ohne Kausalität zum Arbeitsunfall

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen L 15 U 630/18

DRsp Nr. 2020/8714

Anspruch auf Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Anerkennung einer ausgeheilten HWS-Zerrung beim Fehlen wesentlicher funktioneller Beeinträchtigungen sowie psychischer Gesundheitsstörungen ohne Kausalität zum Arbeitsunfall

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.10.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls.