Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.07.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Arbeitsunfalls streitig.
Der am 2006 geborene Kläger zog sich am 05.09.2015 (Unfalltag) an einem - von seiner Mutter gesteuerten - fahrenden Aufsitzrasenmäher schwerste Verletzungen des rechten Vorfußes zu (suptotale Amputationsverletzung rechter Vorfuß mit mehrfragmentärer metatarsale I-Trümmerfaktur, Luxation im Tarsometatarsalegelenk I, Durchtrennung der Strecksehne am 1. und 4. Strahl, mehrfragmentäre Metatarsale IV-Fraktur, Amputation der Großzehe - D I - und der Zehe D II; Bl. 21/1 bis 21/13 Verwaltungsakte - VA -), als er versuchte, auf diesen aufzuspringen, hierbei abrutschte und mit dem rechten Fuß unter das Messer kam.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|