Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, soweit der Rechtsstreit die Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Juni 2011 betrifft. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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