Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2020 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 7. November 2018 aufgehoben sowie der Bescheid der Beklagten vom 22. Oktober 2018 geändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 1. bis zum 30. Juni 2018 höhere Leistungen nach dem
Die Beklagte hat der Klägerin die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten in allen Rechtszügen zu erstatten.
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Im Streit ist im Revisionsverfahren noch ein Anspruch der Klägerin auf höhere Leistungen nach dem
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