Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung höherer Leistungen nach dem
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