BSG - Urteil vom 24.06.2021
B 7 AY 3/20 R
Normen:
AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; AsylbLG a.F. § 2 Abs. 1 S. 1; AsylbLG § 3; SGB XII § 30 Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 07.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 AY 4/14
SG Dresden, vom 25.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 54 AY 18/12

Anspruch auf Analogleistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzKein Absehen vom Erfordernis der Vorbezugszeiten bei Ausübung des Sorgerechts im Inland für Kinder mit deutscher StaatsangehörigkeitAnforderungen an die Bewilligung nachträglich höherer Leistungen im Hinblick auf den Nachweis ununterbrochen bestehender Bedürftigkeit während des Gerichtsverfahrens

BSG, Urteil vom 24.06.2021 - Aktenzeichen B 7 AY 3/20 R

DRsp Nr. 2021/17595

Anspruch auf Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kein Absehen vom Erfordernis der Vorbezugszeiten bei Ausübung des Sorgerechts im Inland für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit Anforderungen an die Bewilligung nachträglich höherer Leistungen im Hinblick auf den Nachweis ununterbrochen bestehender Bedürftigkeit während des Gerichtsverfahrens

Für Zeiträume vor dem 1.1.2011 kommt ein Absehen von der Vorbezugszeit als Voraussetzung für die Bewilligung von Analogleistungen im Wege einer telelogischen Reduktion nicht in Betracht.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Mai 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; AsylbLG a.F. § 2 Abs. 1 S. 1; AsylbLG § 3; SGB XII § 30 Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung höherer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit von Januar 2007 bis März 2007 sowie für Oktober 2007 und November 2007 im Streit.