Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.04.2014 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat.
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