Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 11. Oktober 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat.
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