Die Berufungen des Klägers und der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 27.08.2020 werden zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zu gewähren hat.
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