Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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