Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 7.11.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Rentenbeginn am 1.9.2014.
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