Der Vorlagebeschluss des 4. Senats vom 16. Mai 2006, B 4 RA 5/05 R, wird aufgehoben.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten nur noch über die Höhe der dem Kläger ab 1.1.2002 gewährten Altersrente für langjährig Versicherte; streitig ist, ob der Zugangsfaktor wegen vorzeitiger Inanspruchnahme gekürzt werden durfte.
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