Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2015 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 29. Januar 2013 geändert.
Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Aufhebung ihres Bescheids vom 25. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Juli 2012 wendet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu neun Zehntel und die Beklagte zu einem Zehntel für alle Instanzen.
Der Streitwert wird auf 5000 Euro für alle Instanzen festgesetzt.
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