OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.01.2020 4 K 207/18
Normen:
SGB VIII § 90 Abs. 1; KiFöG LSA § 12b; KiFöG LSA § 13 Abs. 1 S. 1; KiFöG LSA § 13 Abs. 2 S. 2;
Ansetzen von Kosten bei der Kalkulation der Kostenbeiträge als Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen im engeren Sinn (hier: angemessene Sachkosten und Personalkosten); Ansehen der Abschreibungen auf die Gebäudeinvestitionen bei den im Eigentum der Kommune stehenden Gebäuden zur Nutzung von Kindertageseinrichtungen als Sachkosten
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 4 K 207/18
DRsp Nr. 2020/5536
Ansetzen von Kosten bei der Kalkulation der Kostenbeiträge als Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen im engeren Sinn (hier: angemessene Sachkosten und Personalkosten); Ansehen der Abschreibungen auf die Gebäudeinvestitionen bei den im Eigentum der Kommune stehenden Gebäuden zur Nutzung von Kindertageseinrichtungen als Sachkosten
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