1. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 30.10.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2015 weitere 111,72 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 12.02.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Februar 2015 weitere 123,40 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
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