1. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 09.09.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 389,91 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz aus
60,37 € ab 15.02.2015
59,82 € ab 15.03.2015
84,10 € ab 15.04.2015
59,14 € ab 15.05.2015
66,30 € ab 15.06.2015
60,18 € ab 15.07.2015
zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über die vorgenannten Beträge eine Abrechnung zu erteilen und herauszugeben.
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