Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2014 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Anrechnung von Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung auf ihren Unterhaltsbeitrag.
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