Die Parteien streiten um die Frage, ob die Zeiten, die die Klägerin als Freundschaftspionierleiterin im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und vor dieser Tätigkeit zurückgelegt hat, als Beschäftigungszeiten auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nach den §§
Die am 04.08.1955 geborene Klägerin absolvierte ein vierjähriges Fachstudium für Lehrer an unteren Klassen am Sorbischen Institut für Lehrerbildung "K.J." in B. mit Abschluss am 01.12.1976 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sorbisch.
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