I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.10.2009 -
1. Unter Zurückweisung des Antrages auf ratenfreie PKH-Bewilligung im übrigen wird der Klägerin unter Beiordnung der Rechtsanwältin J. H., D-Straße, D-Stadt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts Kaiserslautern niedergelassenen Rechtsanwalts rückwirkend für das erstinstanzliche Verfahren -
a) den Feststellungsantrag zu Ziffer I. aus der Klageschrift vom 19.05.2009 (rückwirkend ab dem 04.06.2009 = Vorlage der PKH-Erklärung),
b) den Feststellungsantrag aus dem Schriftsatz vom 30.06.2009 (rückwirkend ab dem 30.06.2009 = Antragsstellung)
und
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