Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten als Treuhänder, weitere Beträge aus einem Altersteilzeitwertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu Gunsten des Klägers zu übertragen.
Der am 04.01.1949 geborene Kläger trat zum 15.08.1990 in die Dienste des inzwischen insolventen Arbeitgebers. Zuletzt war er als Regionalleiter Flächenmanagement in der Position eines leitenden Angestellten beschäftigt und von seiner Wohnung in H. (N.) aus tätig.
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