LAG Hamm - Urteil vom 31.01.2008
15 Sa 1694/07
Normen:
MTV (Transportwirtschaft NRW) § 10 Abs. 2 Ziff. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2649/06

Anrechnung von Anwesenheitsprämien auf Jahressonderzahlung

LAG Hamm, Urteil vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 15 Sa 1694/07

DRsp Nr. 2008/14365

Anrechnung von Anwesenheitsprämien auf Jahressonderzahlung

1. Der Begriff der "betrieblichen Leistungen" in § 10 Abs. 2 Ziff. 1 MTV (Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2005) beschreibt alle Leistungen, welche die Arbeitgeberin den in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern gewährt; dazu zählen auch Anwesenheitsprämien, welche die Arbeitgeberin grundsätzlich an alle in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern zahlt.2. Als betriebliche Leistungen unterliegen Anwesenheitsprämien der Anrechnung gemäß § 10 Abs. 2 Ziff. 1 MTV.

Normenkette:

MTV (Transportwirtschaft NRW) § 10 Abs. 2 Ziff. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. einer Jahressonderzahlung für das Jahr 2006.